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Der Energieausweis


Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert den Energiestandard eines Wohngebäudes. Hier werden Sie über Rechte und Pflichten, die der Energieausweis für Eigentümer, Mieter und Käufer eines Hauses oder einer Wohnung mit sich bringt, informiert. Weiter wird erklärt, was sich aus dem Dokument ablesen lässt und was es bei der Ausstellung eines Ausweises zu beachten gilt.

Energieausweis  

Der Energieausweis im Überblick

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.

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Energieausweis

Aussagekraft des Ausweises

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen. Das Dokument wurde im Laufe der Zeit außerdem stark verändert, was einen Vergleich zusätzlich erschwert.

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Energieausweis

Vermietung und Verkauf

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt.

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Ausstellung und Kosten

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationskriterien nachweisen können. Da es jedoch keine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt, gestaltet sich die Suche oftmals schwierig.

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Quelle – Verbraucherzentrale Bundesverband

Das Portal verbraucherzentrale.de wird von den Verbraucherzentralen in Deutschland betrieben.
Stand 10.09.2015


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